Arbeitsstipendium im Kunstraum Elsa

Für Alleinerziehende* Künstlerinnen aus der Region Bielefeld

Bewerbung bis 8.4.2021

Dieses Stipendium richtet sich an im weiten Sinne alleinerziehende* (siehe FAQ) Künstlerinnen als einer von der Kunstförderung häufig ausgeschlossenen Gruppe.

Es umfasst die kostenlose Nutzung eines Arbeitsraums, eine Ausstellung im Kunstraum Elsa in Bielefeld, und einen Produktionskostenzuschuss. Das Stipendium ist auch im Fall eines Lockdowns durchführbar.

Zeitraum: 26.4.-26.5.2021

Jury:

Christina Végh, Kunsthalle Bielefeld

Katharina Bosse, FH Bielefeld

Bewerbungen bis 8.4.2021 bitte mit einem Portfolio (10-15 Bilder), Lebenslauf und einer Projektskizze für die Ausstellung als PDF.  Die Ausstellung kann mit neuen oder bereits vorhandenen Arbeiten geplant werden. Grundriss siehe FAQ.

PDF bitte per Email: info@elsa-art.de

FAQ:

Bin ich alleinerziehend* im Sinne dieses Stipendiums?

Das Stipendium richtet sich nicht nach der gesetzlichen Definition von „alleinerziehend“. 

Beantworten Sie bitte diese Fragen:

-Sind Sie primär (im Alltag alleinerziehend) für die Kinderbetreuung zuständig ?

-Haben Sie bereits beschlossen, sich nicht mehr auf Residenzstipendien zu bewerben, weil Sie in der Ausschreibungen diese Formulierung lesen „die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen“ oder wurde Ihnen ein zugesagtes Stipendium abgesagt, weil Sie ihre Kinder mitbringen wollten?

-Sind Sie daher in einer Situation, in der Sie vermutlich über Jahre hinweg von Teilen der Kunstförderung ausgeschlossen sind?

Dann bewerben Sie sich bitte, unabhängig davon, ob Sie alleine oder mit einem anderen Erwachsenen im Haushalt leben.

Wie weise ich nach, dass ich professionelle Künstlerin bin?

  1. Abgeschlossenes Studium an einer Kunstakademie oder im Bereich Design/Gestaltung
  2. Ausstellungs- und Publikationsliste
  3. Studierende in einem Aufbaustudiengang oder Künstlerinnen ohne Hochschulabschluss können sich mit einer Ausstellungs- und Publikationsliste bewerben

Was ist mit Region Bielefeld gemeint?

Das Stipendium richtet sich an Künstlerinnen, die keinen zusätzlichen Wohnraum benötigen, um es anzutreten, sondern die Entfernung zur eigenen Wohnung gut bewältigen können. Entscheiden Sie bitte selbst, wie das bei Ihnen der Fall ist, wenn Sie sich aus umliegenden Gemeinden bewerben.

Wie läuft das Stipendium ab? Besteht Anwesenheitspflicht?

Die Vereinbarkeit der künstlerischen Arbeit mit der Familie ist ein Ziel des Stipendiums, das in individuellen Absprachen ermöglicht wird. Die Anwesenheit im Kunstraum ist erwünscht, aber zeitlich flexibel, und kann Stunden- oder Tageweise erfolgen.

Kinder können gerne zur Arbeit mitgebracht werden.

Das Ziel ist es, einer Erleichterung bei der Vereinbarkeit von Familie und Kunst zu schaffen, nicht eine zusätzliche Pflicht. Bitte bei der eingereichten Projektskizze auf die Durchführbarkeit achten, also eine realistische Einschätzung der eigenen Zeit/Energie.

Wie hoch ist der Produktionskostenzuschuss?

500 Euro

Zu welchen Zeiten kann der Arbeitsraum genutzt werden?

24/7. Die Größe ist 20 qm. Siehe Grundriss im Anhang.

An wen wende ich mich mit Fragen? 

Email: info@elsa-art.de

Das Stipendium findet unter der Betreuung von Prof. Katharina Bosse (FH Bielefeld) statt.

Katharina Bosse ist seit 16 Jahren alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, Professorin und Künstlerin. Sie ist Ansprechpartnerin für organisatorische, künstlerische und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wo befindet sich der Kunstraum Elsa?

In der Innenstadt in Bielefeld zwischen Bahnhof und Jahnplatz.

Elsa-Brändström-Str. 13

33602 Bielefeld

www.elsa-art.de

Was kommt in die Bewerbung?

Ein Portfolio mit 10-15 Bildern, beschriftet mit Titel/Jahr/Serie

Artist Statement

Ausstellungs- und Publikationsliste

Projektskizze für den Ausstellungsraum im Kunstraum Elsa

Kontaktinfo: Email und Telefon für Nachfragen

Abgabe bis 8.4.2021 als PDF an info@elsa-art.de

Warum ist das Stipendium nur für alleinerziehende Mütter?

Mütter sind momentan von einem großen Teil der über Residenzstipendien stattfindenden Kunstförderung ausgeschlossen. Sie sind systematisch darin benachteiligt, sich einen Lebenslauf aufzubauen, zu dem jurierte Stipendien gehören. Dieser Nachteil wirkt sich auch langfristig als „Lücke im Lebenslauf“ aus. Der Begriff „alleinerziehend“ bezieht sich hier auf die primäre und in Vollzeit stattfindende Zuständigkeit für die Kinderbetreuung, nicht auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen.

Mehr Infos zur Benachteiligung von Müttern in der Kunst und einen Aufruf zur Veränderung finden Sie unter: http://mehrmütterfürdiekunst.net

Grundriss Kunstraum Elsa